Freihof Destillerie

 

1. Allgemeines-Geltungsbereich

1.1. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. Prospekte, Preislisten, Preise, Versandkosten

2.1. Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend.

2.2. Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospekts oder einer neuen Preisliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.

2.3. Auf die in unseren Preislisten angegebenen Preise ist die Umsatzsteuer zusätzlich zu entnehmen. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.

2.4. Ein Frei-Haus-Versand erfolgt nur bei Bestellungen der Mindestmengen, die in den jeweils gültigen Prospekten und Preislisten vermerkt sind. Für Bestellungen in geringerem Umfange berechnen wir die uns entstehenden Transportkosten zuzüglich Umsatzsteuer gesondert. Die Mindestmenge für den Frei-Haus-Versand gilt für 1/1-Flaschen (= eine Einheit).

2.5. Wünscht der Käufer eine andere Art des Versands, insbesondere Expressversand, werden die Mehrkosten zuzüglich Umsatzsteuer gesondert berechnet.

2.6. Holt der Käufer die Ware von unserem Lager ab, werden Versandkosten nicht berechnet: er hat bei Erreichen der für den Frei-Haus-Versand maßgeblichen Mindestmenge keinen Anspruch auf Gutschrift ersparter Versandkosten.

 

3. Bestellungen und Auftragsbestätigung

3.1. Der Kaufvertrag kommt zustande aufgrund Bestellung des Käufers und nachfolgende Auftragsbestätigung durch uns.

 

4. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt

4.1. Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.

4.2. Haben wir ausnahmsweise Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt oder sind wir aus einem anderen Grunde ausnahmsweise an eine Lieferzeit gebunden, kann der Käufer im Falle unseres Verzuges unter den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

4.3. Stellt sich nach Abschlus des Kaufvertrages heraus, dass Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist -insoweit den Teilrücktritt zu erklären.

4.4. Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern und ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist - insoweit den Teilrücktritt erklären.

4.5. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

 

5. Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Versendung

5.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

5.2. Wir versenden die Ware ab unserem Lager auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versendungsort. Gibt er einen solchen nicht an, ist Versendungsort die von ihm angegebne Geschäftsadresse.

5.3. Wenn wir mit dem Käufer keine andere Art der Versendung vereinbart haben, erfolgt die Versendung der Ware durch Spedition zu den Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen.

5.4. Der Käufer hat die Ware bei Abladung sofort auf Fehlmengen und Transportschäden insbesondere auf Bruch, zu untersuchen und die Fehlmengen und den enstandenen Schaden auf dem Frachtbrief gesondert nach Sorten, quitieren zu lassen um die entsprechenden Ansprühe gegen den mit der Vers3endung betrauten Unternehmer durchsetzen zu können. Eine Schadenmitteilung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, muss dem abliefernden Spediteur spätestens am 6. Tag nach der Ablieferung zugegangen sein.

 

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsrechte eines Käufers, der Kaufmann ist und für den der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, setzen voraus, dass der Käufer seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegendheiten fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Der Käufer, der nicht Kaufmann ist, hat uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen und die betroffenen Partien nach Art und Anzahl genau zu bezeichnen, andernfalls er seine Gewährleistungsrechte wegen solcher Mängel verliert.

7.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir verpflichtet, Waren gleicher Sorte nachzuliefern. Sind Waren gleicher Sorte bei uns nicht oder nicht in ausreichendem Umfange vorrätig, kann der Käufer insoweit die Wandlung erklären: wir können bezüglich der nicht lieferbaren Waren den Rücktritt, bzw. Teilrücktritt erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

 

8. Kaufpreisfälligkeit, Skonti, Zahlungsverzug

8.1. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung fällig innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

8.2. Wir gewähren vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung folgende Skonti: 3 % Skonto bei erteiltem Abbuchungsauftrag mit Einzugsermächtigung und 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Bankeinzug und Scheckzahlung gelten die Skonto unter Vorbehalt der Einlösung.

8.3. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag mit 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, sofern er nicht nachweist uns sei durch den Zahlungsverzug überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden. Unabhängig von der vorstehend Regelung hat der Käufer den Kaufpreis jedenfalls mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Eine nachträgliche von uns eingeräumte Stundung beruht vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.

 

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung

9.1.Der Käufer darf gegenüber der Kaupreisforderung nur aufrechnen, wenn über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

9.2. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Kaufvertrag beruht, der auch unserer Forderung zugrunde liegt.

 

10. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

10.1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

10.2.Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussauftragen und Nachbestellungen vor.

10.3.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordenlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche auf Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an uns vicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist wiederruflich zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

10.4.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unser Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt: die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.

 

11. Datenspeicherung

11.1.Die im Rahmen der Anbahnung der Abwicklung des Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns oder Dritten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und erforderlichenfalls verändert oder weiterverarbeitet.

11.2.Diese Daten werden im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszweckes den für den Kunden zuständigen Handelsvertretern mit Sperrvermerk übermittelt

 

12. EAN-Strichcodierung

12.1.Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf der Ware angebrachten EAN-Strichcodierung oder eine andere, zu entsprechenden Zwecken angebrachte Codierung nach dem Empfang der Ware unverzüglich durch Stichproben zu überprüfen.

12.2.Unsere Haftung für eine unrichtige oder fehlerhafte Codierung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungshilfen beschränkt.

 

13. Erklärungen, Schriftform

13.1.Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu rechten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab, z.B unserem Handelvertreter, sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie bei uns eingegangen sind.

13.2.Soweit das Gesetz oder unsere AGB für Erklärungen Schriftlichkeit vorsehen, ist diese Form auch bei Übermittlung durch Telefax oder Telegramm gewährt.

 

14. Auslandsberührung, Gerichtstand

14.1.Die Ausfuhr der von uns verkauften oder vermittelten Waren aus der Bundesrepublik Deutschland ist nicht gestattet.

14.2.Hat ein Käufer seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland und gehört er einem Staat an, in welchem das Einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) gilt, ist dieses Recht ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Für andere Käufer mit Sitz im Ausland ist ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und in unserem Allgemeinen Geschäftsbedingung des Recht am Sitz des angerufenen Gerichts anzuwenden.

Ist der Käufer Vorlaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Preis, Verpackung und Fracht

Alle Preise sind freibleibend und schließen Glas und Verpackung ein. Die Lieferung von Originalkartons erfolgt frachtfrei nach jeder Bahnstation, in Orten mit Zustellverkehr frei Haus. Selbstabholen haben keinen Anspruch auf Fracht- und Rollgeldvergütung. Bei Lieferungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers beschleunigt ausgeführt werden, sind wir berechtigt, dem Käufer die Mehrfracht gesondert in Rechnung zu stellen.

 

2. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsausgangsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Vorauskassa sowie Regulierung im für uns spesenfreien Bankeinzugsverfahren gewähren wir 2 % Skonto. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen zu berechnen. Bleibt der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand, so werden alle seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber - gleich welcher Art - sofort fällig. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen. Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten. Unsere Mitarbeiter sind zum Inkasso nur befugt, wenn sie mit besonderer schriftlicher Vollmacht ausgestattet sind.

Bei Zahlungsverzug gehen Mahn- und vorprozessuale Inkassokosten zu Lasten des Schuldners.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu restlosen Bezahlung unser Eigentum und dürfen daher von dem Käufer weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung unserer Ansprüche einschließlich Nebenforderungen auf den Käufer über. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch beim Käufer vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, dass der Käufer die Ware leihweise erhält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise zu veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche gehen auch die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der eigentumsvorbehaltenen Waren in Höhe des uns geschuldeten Betrages mit ihrer Entstehung auf uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und diese aufzufordern, direkt an uns Zahlung zu leisten. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, uns bei Auftreten von Zahlungsschwierigkeiten unsere Waren sofort - auch ohne gerichtliche Hilfe - zu verschaffen.

4. Lieferung

Alle Angebote sind freibleibend bezüglich der Menge der Lieferungsmöglichkeit und Lieferverpflichtung. Die Annahme jedes Auftrages ist von unserer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung abhängig. Andere mit unseren Vertretern getroffenen Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Sofern unserem Einfluss nicht unterliegende Umstände eintreten, die es uns nicht gestatten, vereinbarte Lieferungen auszuführen, steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz zu, in diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Darlegung der Ursachen.

 

5. Mängelrüge

Die Ware ist bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschaffenheit noch in Anwesenheit des letzten Frachtführers zu prüfen und diese hat rechtmäßige Beanstandungen sofort festzustellen. Sofern es sich um Bahn- und Postsendungen handelt, ist es unbedingt erforderlich, etwaige Mängel amtlich feststellen zu lassen und die amtliche Tatbestandsaufnahme bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen einzusenden. In allen anderen Fällen genügt hierfür eine eidesstattliche Erklärung des Warenempfängers.

 

6. Rücktrittsrecht bzw. Kreditbeschränkung

Nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Verpflichtung zu einem Schadenersatz zurückzutreten, Sicherungsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn in der Person des Käufers oder in der Rechtsform seiner Firma Änderungen eintreten, oder uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, wodurch nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinflusst wird.

 

7. Zahlungseinstellung

Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen oder über das Vermögen eines Mitinhabers der Firma des Käufers das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt, so werden unsere sämtlichen Forderungen (Kontokorrentsaldo) sofort fällig. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs gelten alle gewährten Rabatte und sonstigen eventuellen Nachlässe bzw. Vergütungen rückwirkend als nichtvereinbart.

 

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus dem Liefervertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten beider Vertragsteile - auch bei frachtfreier Lieferung - ist Lustenau.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen, ist Dornbirn.

 

10. Grundsätzliches

Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Schriftlich getroffene Sondervereinbarungen gehen den vorstehenden Bedingungen vor. Die Bedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen, auch wenn wir den Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.

Unsere Verkaufs- und Lieferbediengungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte und brauchen nicht jedes Mal gesondert zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden.

 

 


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